Stryker Europe Richtlinie zu Indirekten Vertriebskanälen 

Stryker Europe hat diese Richtlinie zu Indirekten Vertriebskanälen erlassen, um zu gewährleisten, dass neben allen durch einen Indirekten Vertriebskanal zu Bildungszwecken gespendeten Artikeln und Geschenken auch jede von Indirekten Vertriebskanälen durchgeführte Veranstaltung (nachstehend “Unternehmensveranstaltung” genannt), jede durch Indirekte Vertriebskanäle geleistete Unterstützung für Bildungs- und Werbemaßnahmen unter Beteiligung von Angehörigen der Heilberufe, wie Unternehmensveranstaltungen, durch Dritte organisierte Weiter- oder Fortbildungsveranstaltungen (nachstehend “TPEC“ abgekürzt) und durch Dritte organisierte Schulungen zu Eingriffstechniken (nachstehend “TPPT“ abgekürzt) (und gemeinsam “TPE“) mit Strykers Unternehmenswerten der Integrität konform sind und alle gültigen gesetzlichen und ethischen Anforderungen erfüllen.

Der Begriff “Indirekter Vertriebskanal“ bezeichnet jeden unabhängigen Dritten, der von Stryker hergestellte und vertriebene Produkte verkauft, weiterveräußert oder bei deren Verkauf oder Weiterveräußerung Hilfe leistet, bevor jenes Produkt den Endkunden erreicht, und von Stryker dafür eine Gebühr, Provision, Ermäßigung oder eine andere Zahlung für solche Dienstleistungen erhält. Im Folgenden werden Beispiele von Indirekten Vertriebskanälen, unabhängigen Kommissionären, Distributoren, Händlern und Wiederverkäufern (“Resellern“) aufgelistet.

1. Leitprinzipien

1.1 Alle durch einen Indirekten Vertriebskanal unterstützten Bildungs- und Werbemaßnahmen müssen Folgendes erfüllen:•

  • Einhaltung der Gesetze und Richtlinien, einschließlich der Unternehmenspolitik, Richtlinien und Verfahren von Stryker, der Krankenhausvorschriften und Ethikkodexe, welche nach dem Gerichtsstand oder in dem Land gelten, wo der beteiligte Angehörige der Heilberufe (“AHB“) oder der Regierungsfunktionär (“RF”) den Wohnsitz hat, z. B. der Verhaltenskodex der Ethischen Geschäftspraktiken für den Medizinproduktsektor “MedTech Europe Code of Ethical Business Practice“. Bei unterschiedlichen Anforderungen sind die strengeren Anforderungen anzuwenden. 
  • Objektiv notwendig, Ohne eine derartige Unterstützung bei TPE ist keine sinnvolle Realisierung der seriösen Geschäftszwecke möglich.
  • Den Erwartungen der Öffentlichkeit entsprechen, in Anbetracht des Image und der Wahrnehmung von Stryker, des Indirekten Vertriebskanals und der MedTech-Industrie.
  • Den üblichen Marktpreis widerspiegeln, in Anbetracht des angemessenen kommerziellen oder üblichen Marktwerts der geleisteten Unterstützung.
  • Transparenz, Der Indirekte Vertriebskanal hält alle in Bezug auf Transparenz geltenden Gesetze, Vorschriften und Berufsordnungen ein. 
  • Keinen unrechtmäßigen Zweck verfolgen, das heißt, nicht durch ungebührliche oder unrechtmäßige Vorteile Kaufentscheidungen zu beeinflussen oder versuchen zu beeinflussen, ferner darf eine solche Interaktion nicht als Voraussetzung, Belohnung oder Anzeichen von Dankbarkeit für Umsatzgeschäfte, Verwendungen oder Empfehlungen von Stryker Produkten als Bedingung gestellt werden.
  • Dokumentiert.

Unternehmensveranstaltungen

1. Allgemeine Kriterien für Unternehmensveranstaltungen


1.1 Alle zur Unterstützung durch den Indirekten Vertriebskanal in Frage kommenden Unternehmensveranstaltungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Den Schwerpunkt auf objektiven medizinischen, wissenschaftlichen und bildungsbezogenen Inhalt auf einem Interessengebiet von Stryker legen, wobei sich ein solcher Schwerpunkt in dem Tagungsprogramm in der Tagesordnung widerspiegeln sollte.
  • Keine Unterhaltung oder Entspannung darstellen. Eine Unternehmensveranstaltung darf keine Freizeitgestaltung, Unterhaltung, Tourismus oder Unterhaltungsaktivitäten beinhalten. Solche Aktivitäten dürfen von dem Indirekten Vertriebskanal weder bezahlt noch organisiert werden.
  • Angemessene Standorte und Tagungsstätten. Der ausgewählte Standort und die ausgewählte Tagungsstätte sollten nicht zum zentralen Bestandteil oder zur Hauptattraktion der Veranstaltung werden, wobei die (potentielle negative) Außenwirkung des Ortes sowie die Saison der Veranstaltung (die gewählte Jahreszeit darf nicht mit einer touristischen Saison für den gewählten geographischen Standort in Verbindung stehen) auch stets bedacht werden sollten. Im Allgemeinen sollten der Standort der Veranstaltung (Stadt und Land) und die Tagungsstätte in Bezug auf die Wohnorte der meisten Teilnehmer sowohl zentral gelegen sein und den Teilnehmern eine leichte Anreise ermöglichen (z. B. Großflughafen, Direktflüge zu den meisten Großflughäfen). Der Standort sollte im Allgemeinen und Wesentlichen als anerkanntes Zentrum der Wirtschaft oder Wissenschaft und Bildung bekannt sein.
  • Beispiele potenzieller unangemessener Tagungsstätten sind: Hotels der Luxusklasse, Erholungs- oder Sportanlagen, Stadien, Golfplätze, touristische Sehenswürdigkeiten, Kneipen, Bars, Nachtclubs, Schiffe oder Ski-, Kur- oder Ferienorte.
  • Die Bezahlung aller für die Aktivität benötigten Dienstleistungen oder Produkte müssen den angemessenen kommerziellen oder üblichen Marktpreis widerspiegeln. Zahlungen müssen im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Veranstaltung stehen.
  • Alle organisierten Reisen und Übernachtungen sollten den in Anlage F aufgestellten Vorschriften entsprechen: Unternehmensrichtlinie zu von Indirekten Vertriebskanälen unterstützten Reisen & Bewirtung von AHB/RF.
  • Auf Verlangen stellt der Indirekte Vertriebskanal Stryker alle Unterlagen zur Verfügung, die sich auf seine Unternehmensveranstaltungen beziehen.

2. Zahlung

2.1 Der Indirekte Vertriebskanal setzt geeignete finanzielle Kontrollen ein, um zu gewährleisten, dass jede Zahlung oder jede Bereitstellung von Sachleistungen vorschriftsmäßig dokumentiert wird. Zu solcher Dokumentation gehören: Name, Datumsangaben, Standort und Tagungsstätte; Tagesordnung der Veranstaltung mit Angabe von Standort, Themen und Rednern; Budgetschätzung inklusive Gesamthöhe der Unterstützung; Namen der an der Veranstaltung teilnehmenden AHB und des Krankenhauses; Reisedaten und Übernachtungsdetails; Nachweis der Einhaltung von Transparenz¬vorschriften/Mitteilungen an den Arbeitgeber.

2.2 Keine Zahlung in bar.

Unterstützung von durch Dritte organisierten Veranstalt-ungen

1. Allgemeine Kriterien für Unterstützung bei TPE

1.1 Jede zur Unterstützung durch den Indirekten Vertriebskanal in Frage kommende TPE muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Durch einen wahrhaften Kongressveranstalter durchgeführt werden, der auch eine Gesundheitsversorgungseinrichtung (“HCO”), wie z. B. ein Berufsverband oder kommerzieller Kongressveranstalter, sein kann, der unabhängig von Stryker ist. Sollte ein Kongressveranstalter einen Dritten, wie einen Tagungsveranstalter, mit der Akquisition von Sponsorengeldern beauftragen, sind Maßnahmen zu ergreifen, die gewährleisten, dass der Kongressveranstalter ausreichende Transparenz über die Art und Höhe der von Stryker geleisteten Unterstützung schafft (z. B. anhand eines Vertrags oder des Vorliegens öffentlich verfügbarer Dokumente/Webseiten).
  • Den Schwerpunkt auf objektiven medizinischen, wissenschaftlichen und bildungsbezogenen Inhalt auf einem Interessengebiet von Stryker legen, wobei sich ein solcher Schwerpunkt in dem Tagungsprogramm in der Tagesordnung widerspiegeln sollte.
  • Unabhängigkeit vom Indirekten Vertriebskanal und/oder Stryker. Der Kongressveranstalter muss die unabhängige Verantwortung für Programminhalt, Auswahl der Fakultätsmitglieder sowie Lehrmethoden und -materialien tragen.
  • Eingeschränkte Unterhaltung und Entspannung. Alle in der Tagesordnung aufgelisteten Aktivitäten, die mit Freizeitgestaltung, Unterhaltung, Tourismus oder Entspannung zu tun haben, müssen dem gesamten wissenschaftlichen Inhalt untergeordnet und vom Bildungscurriculum getrennt sein. Die Kosten sollten von den Teilnehmern separat bezahlt werden.
  • Angemessene Standorte und Tagungsstätten. Der ausgewählte Standort und die ausgewählte Tagungsstätte sollten nicht zum zentralen Bestandteil oder zur Hauptattraktion der Veranstaltung werden, wobei die (potentielle negative) Außenwirkung des Ortes sowie die Saison der Veranstaltung (die gewählte Jahreszeit darf nicht mit einer touristischen Saison für den gewählten geographischen Standort in Verbindung stehen) auch stets bedacht werden sollten. Im Allgemeinen sollten der Standort der Veranstaltung (Stadt und Land) und die Tagungsstätte in Bezug auf die Wohnorte der meisten Teilnehmer sowohl zentral gelegen sein und den Teilnehmern eine leichte Anreise ermöglichen (z. B. Großflughafen, Direktflüge zu den meisten Großflughäfen). Der Standort sollte im Allgemeinen und Wesentlichen als anerkanntes Zentrum der Wirtschaft oder Wissenschaft und Bildung bekannt sein.
    • Beispiele potenzieller unangemessener Tagungsstätten sind: Hotels der Luxusklasse, Erholungs- oder Sportanlagen, Stadien, Golfplätze, touristische Sehenswürdigkeiten, Kneipen, Bars, Nachtclubs, Schiffe oder Ski-, Kur- oder Ferienorte.
  • An den Kongressveranstalter gezahlte Sponsorengelder zu einem angemessenen kommerziellen oder üblichen Marktpreis. Zahlungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten der Veranstaltung stehen und sollten nicht direkt an Einzelpersonen geleistet werden.
  • Soweit zutreffend liegt eine Genehmigung über das MedTech-Kongressvorprüfungssystem (Conference Vetting System, “CVS“) vor. Das CVS gilt für internationale TPE mit Teilnehmern aus mehr als einem Land. 
  • Auf Verlangen stellt der Indirekte Vertriebskanal Stryker alle Unterlagen zur Verfügung, die sich auf seine TPE beziehen.

2. Zulässige Unterstützungsarten

2.1 Die folgenden üblichen Arten der Unterstützung sind bei TPE zulässig:

  • Allgemeine Sponsorengelder und verkaufsfördernde Maßnahmen. Zahlungen oder die Bereitstellung von Produkten als Sachleistungen an den Veranstalter einer TPE. Im Gegenzug bekommt der Indirekte Vertriebskanal die Verwendung eines Messestands zur Ausstellung von Stryker-Produkten, Werbefläche, Symposien/Workshop (siehe auch “Satellitensymposien“ unten), Anerkennung des Sponsorship sowie Möglichkeiten zur Markenbildung. Der Gesamtauftritt der verkaufsfördernden Maßnahmen muss jederzeit professionell wirken.
  • Satellitensymposien. Der Indirekte Vertriebskanal darf Satellitensymposiums-Pakete auf TPE kaufen, um Präsentationen über Themen darzubieten, die den gesamten Inhalt der Veranstaltung widerspiegeln. Die Auswahl des Fakultätsmitglieds (Person, die die Präsentation im Auftrag eines Indirekten Vertriebskanals gibt) liegt im Verantwortungsbereich des Indirekten Vertriebskanals und er/sie vermag direkte Unterstützung zur Teilnahme an der TPE (Anmeldungsgebühr, Reise bzw. Übernachtung, wo angemessen) bekommen. 
  • Direkte Sponsorengelder für die Teilnahme von AHB auf TPE. BITTE UM BESONDERE BEACHTUNG: Die Übergangsphase für den Auslauf vom direkten Sponsoring für die Teilnahme von AHB auf TPEC endet am 1. Januar 2018. Nach diesem Datum dürfen Indirekte Vertriebskanäle keine finanzielle Unterstützung (z. B. für Anmeldungsgebühren, Reisen, Übernachtungen, Bewirtung usw.) direkt an AHB geben, um die Kosten für ihre Teilnahme an TPEC zu finanzieren. Alle der unten angegebenen Bedingungen sind zu beachten:
    • Bei der Veranstaltung muss es sich um ein TPPT handeln (z. B. ein praxisorientiertes “hands-on“ klinisches Training) oder um eine TPEC bis 31. Dezember 2017;
    • Die Wahl des AHB basiert explizit auf seinem Bedarf an Training und Weiterbildung, der nach Treu und Glauben ermittelt wurde, wobei dem Indirekten Vertriebskanal keine Probleme mit der Integrität oder Unabhängigkeit in Bezug auf den AHB bekannt sein dürfen. Die Wahl muss zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. In der Regel muss der AHB seinen Wohnsitz in dem Land haben, in dem die TPEC ausgetragen wird, es sei denn (1) die meisten teilnehmenden AHB haben ihren Wohnsitz nicht in dem Land, in dem die TPEC ausgetragen wird, oder (2) die Bildungsvoraussetzungen der AHB können nur auf einer TPEC außerhalb des Landes, wo der AHB seinen Wohnsitz hat, eingehalten werden;
    • Alle Anforderungen hinsichtlich Interaktionen mit AHB Transparenz und/oder Mitteilungen an den AHB Arbeitgeber werden eingehalten; und
    • Die vorgeschlagene Unterstützung beschränkt sich auf (a) die Kongressanmeldungsgebühr exklusive Unterhaltung, Entspannung, gesellschaftlicher Rahmenprogramme oder touristische Komponenten; und (b) angemessene Reisen-, Übernachtungs- und Bewirtungskosten gemäß dem in Anlage F festgelegten: Unternehmensrichtlinie zu von Indirekten Vertriebskanälen unterstützten Reisen & Bewirtung von AHB/RF.
  • Bildungszuschüsse. bezeichnet die Bereitstellung von Finanzierung, Produkten oder anderer Unterstützung als Sachleistungen an eine Gesundheitsversorgungseinrichtung (z. B. wissenschaftliche Gesellschaften, Krankenhäuser, Kongressveranstalter) durch einen oder im Auftrag eines Indirekten Vertriebskanals auf eingeschränkter Basis ausschließlich zur Unterstützung und Fortentwicklung von der wahrhaftigen medizinischen Weiterbildung von Angehörigen der Heilberufe, Patienten bzw. der Öffentlichkeit über klinische, wissenschaftliche bzw. krankenversorgungsbezogene Themen, die für die therapeutischen Bereiche relevant sind, an denen der Indirekte Vertriebskanal interessiert bzw. beteiligt ist. Alle der unten angegebenen Bedingungen sind zu beachten:
    • Bildungszuschüsse müssen direkt an eine qualifizierte Gesundheitsversorgungseinrichtung, niemals persönlich an einen AHB gezahlt werden. 
    • Bildungszuschüsse dürfen nicht als Reaktion auf von AHB eingereichte Anträge gezahlt werden, es sei denn der AHB ist ein Mitarbeiter oder Funktionär der qualifizierten Organisation oder Entität und reicht den Antrag schriftlich im Namen der qualifizierenden Organisation oder Entität ein.
    • Alle Bildungszuschüsse müssen vorschriftsmäßig durch den Indirekten Vertriebskanal dokumentiert werden.
    • Ferner werden Bildungszuschüsse nur auf einen durch die beantragende Organisation eingereichten schriftlichen Antrag bereitgestellt oder aufgrund einer dokumentierten Initiative, die ausreichende Informationen enthält, um eine objektive Beurteilung des Antrags zu erlauben.
    • Der Indirekte Vertriebskanal führt einen unabhängigen Entscheidungsfindungs-/Überprüfungsprozess durch, um potenzielle Risiken für Bestechung und Korruption, die sich aus der Bereitstellung eines Bildungszuschusses an einen bestimmten prospektiven Empfänger ergeben, zu identifizieren, vermeiden und minimieren.

3. Zahlung

3.1 Der Indirekte Vertriebskanal gewährleistet, dass Zahlungen an TPE-Veranstalter nur geleistet werden, wenn die folgenden Dokumente eingereicht worden sind: (a) ein schriftlicher Antrag des TPE-Veranstalters, der eine Beurteilung über die Berechnungsart des Sponsoringwerts beinhaltet, (b) ein Haushaltsplan des TPE-Veranstalters, in dem die Tagungskosten detailliert aufgeführt sind, und (c) eine schriftliche Zustimmungserklärung, die den Wortlaut des US-amerikanischen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (FCPA) und den MedTech Code wiedergibt, wie in Abschnitt 5. der vom Indirekten Vertriebskanal und dem TPE-Veranstalter unterschriebenen Vertriebsvereinbarung festgelegt ist.

3.2 Der Indirekte Vertriebskanal setzt geeignete finanzielle Kontrollen ein, um zu gewährleisten, dass jede Zahlung einer TPE-Unterstützung oder jede Bereitstellung von Sachleistungen vorschriftsmäßig dokumentiert wird. Zu solcher Dokumentation gehören: 

3.2.1 TPE-Unterstützung: Name, Datumsangaben, Standort und Tagungsstätte; Tagesordnung der Veranstaltung mit Angabe von Standort, Themen und Rednern; Budgetschätzung einschließlich der Gesamthöhe der Unterstützung; Informationen zu der veranstaltenden Entität, wie z. B. ein Ausdruck aus dem einschlägigen Register der staatlichen Gesellschaften sowie organisatorische Informationen von der Webseite des Veranstalters; sowie eine veröffentlichte Preisliste oder Schreiben vom TPE-Veranstalter, in dem unter Darlegung des Zahlungsempfängers und der Art der Unterstützung um Strykers Unterstützung gebeten wird. Als Alternative ein Vertragsentwurf über die Unterstützung.

3.2.2 Direktes Sponsoring: Name, Datumsangaben, Standort und Tagungsstätte; Tagesordnung der Veranstaltung mit Angabe von Standort, Themen und Rednern; Budgetschätzung inklusive Gesamthöhe der Unterstützung; Informationen zu der veranstaltenden Entität, wie z. B. ein Ausdruck aus dem einschlägigen Register der staatlichen Gesellschaften sowie organisatorische Informationen von der Webseite des Veranstalters; Name des/der AHB und des Krankenhauses, Reisedaten und Übernachtungsdetails; Nachweis der Einhaltung von Transparenzvorschriften/Mitteilungen an den Arbeitgeber. 

3.3 Es dürfen keine Barzahlungen an einen AHB oder einen TPE-Veranstalter geleistet werden. 

3.4 Alle Zahlungen sind auf einem eingetragenen Bankkonto zur Zahlung im Land des Wohnsitzes des Empfängers oder mit jeder gängigen, allgemein akzeptierten Zahlungsart zu leisten. 

Artikel und Geschenke zu Bildungszwecken

1. Allgemeine Kriterien für Artikel und Geschenke zu Bildungszwecken


1.1 Alle vom Indirekten Vertriebskanal als Unterstützung in Frage kommenden Lehrmaterialien und Geschenke müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Der Indirekte Vertriebskanal darf gelegentlich AHB mit preisgünstigen, Marken- oder Nichtmarkenartikeln beschenken, solange diese von bescheidenem Wert und für die Praxis des AHB relevant sind oder einen Vorteil für Patienten bieten oder einem wahrhaften Bildungszweck dienen. Der Indirekte Vertriebskanal darf auch gelegentlich Lehrmaterialien (z. B. Präsentationsgeräte wie Laserpointer oder USB-Laufwerke mit Produktinformationen), medizinische und wissenschaftliche Literatur, Sawbones, anatomische Modelle und Tafeln) zur Verfügung stellen.
  • Unter keinen Umständen dürfen Geschenke in Form von Bargeld oder Zahlungsmitteläquivalenten (z. B. Geschenkgutscheine/-karten, Coupons, Buchgutscheine oder Rabattmarken) geleistet werden. Weitere Beispiele für nicht zulässige Artikel sind: Nicht-medizinische Literatur, opulente Lebensmittel und Getränke, Pralinen, Wein oder ähnliches, Parfums, Körperpflegeprodukte, Präsent- bzw. Geschenkkörbe, Spielzeug, Messer, Uhren, Sportartikel, Küchenzubehör, Dekoartikel, Sammlerstücke, Blumen (außer anlässlich einer Beerdigung), Kleidungs- und Bekleidungsartikel (die nicht praxisbezogen sind), Lederware oder Eintrittskarten für Unterhaltungsveranstaltungen.
  • Artikel, die primär für den häuslichen Gebrauch oder für Autos benutzt werden, sind nicht angemessen, auch wenn diese für den praktischen Gebrauch des AHB’s dienen oder einen Patientennutzen haben. 
  • Der Indirekte Vertriebskanal darf keine Geschenke anlässlich wesentlicher Lebensereignisse wie z. B. Hochzeiten, Geburten oder Geburtstage, Schul- oder Studienabschlüsse, Promotionen, Ernennungen zur Professur oder beruflicher Jubiläen an AHB machen. Beim Tod des AHB kann es jedoch angemessen sein, ein geschmackvolles Geschenk wie Blumen als Respektsbekundung zu überreichen.


Der Indirekte Vertriebskanal darf keine Geschenke auf Verlangen des AHB machen.